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Zugelassene Airsoftwaffen

in Rechtslage von Airsoft in Deutschland 07.07.2009 13:46
von Colt • Master Sergeant | 64 Beiträge

Eine ASG muss immer - bevor sie nach Deutschland kommt - beim Beschussamt bzw. bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft werden, ob die Energe unter 0,5J (frei ab 14 Jahren), über 0,5J (frei ab 18 Jahren) oder in der Theorie sogar über 7,5J liegt. Bei letzterem Fall wäre es unmöglich diese ASG als freie Waffe zu importieren, was aber in der Praxis nie vorkommen wird, da es allein technisch kaum zu realisieren wäre, eine Airsoftgun auf eine Energie von über 7,5J zu bringen. Sollte die Energie unter 0,5J liegen, kann die ASG problemlos eingeführt werden - egal ob sie voll- bzw. halbautmatisch ist - ohne dass irgendein spezielles Zeichen auf der Waffe angebracht werden muss.
Sollte die Energie jedoch über 0,5J (und unter 7,5J) liegen, so darf die Waffe lediglich halbautmatisch schießen. Sollte diese ASG dennoch einen vollautmatischen Modus besitzen (in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um sogenannte AEGs, elektrisch betriebene ASGs), so muss dieser von einer dazu authorisierten Person (Büchsenmacher o.Ä.) entfernt werden. Zusätzlich muss auf der ab 18 Jahren frei erhältlichen Waffe ein Kennzeichen, das sogenannte F , eingraviert werden, sowie der Kaliber (6mm bzw. 8mm BB) und der Importeur.


zuletzt bearbeitet 07.07.2009 13:48 | nach oben springen

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