Freie Waffen, die mit einem F gekennzeichnet wurden, dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden, d.h. man darf die ASG nicht frei sichtbar tragen. Außerdem darf die ASG nicht geladen und Schussbereit transportiert werden, sondern Munition und Waffe müssen getrennt verpackt werden.
Mit einer freien Waffe darf ausschließlich auf Privatgrund geschossen werden, der soweit abgegrenzt ist, dass keine Kugel die Möglichkeit besitzt, das Gelände zu verlassen. Alternativ kann eine Sicherheitszone rund um das Gelände errichtet werden, die mindestens doppelt so groß ist wie die maximale Reichweite der freien Waffe. So müsste beispielsweise bei einer SAEG (Semi Automatic Electric Gun; AEG die nur halbautmatisch schießt) mit einer maximalen Reichweite von 40m die Sicherheitszone 80m breit sein.
ASGs mit einer Energie von unter 0,5J dürfen theoretisch in der Öffentlichkeit geführt werden, da sie laut Waffengesetz wie Spielzeug behandelt werden sollten, davon ist jedoch dringendst abgeraten.