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Eigenimport von Airsoftwaffen

in Rechtslage von Airsoft in Deutschland 07.07.2009 13:49
von Colt • Master Sergeant | 64 Beiträge

Freie Waffen, mit einer Energie von >0,5J, müssen vom Beschussamt auf ihre Energie geprüft werden und mit einem F sowie der Kaliberangabe versehen werden. Zuallererst ist für den Eigenimport von Airsoftwaffen mit einer Energie von >0,5J eine Genehmigung von der zuständigen Waffenbehörde notwendig. Die ASG darf man auf keinen Fall zu sich nach Hause schicken lassen, sondern sie muss zum zuständigen Beschussamt geschickt werden. Vorher muss noch das örtliche Zollamt über den Eigenimport in Kenntnis gesetzt werden. Das Beschussamt holt die Waffe vom Zollamt ab, was jedoch kostenpflichtig ist (ca. 40€). Anschließend wird die Waffe geprüft und nachher zu einem nach Hause geschickt bzw. zur Abholung bereit gestellt. Zustätzlich kostet das Eingravieren des Fs noch 117€ und der Zoll erhebt zur Mehrwertsteuer (16%) noch maximal 12,4% des Warenwertes an Gebühren.
Airsoftwaffen mit einer Energie von <0,5J müssen ebenfalls beim Beschussamt geprüft werden, jedoch fallen Gebühren für das F weg.
Informationsquelle: blowback.de


zuletzt bearbeitet 07.07.2009 13:50 | nach oben springen

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